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Hausbesitzer müssen neuen Mietern und Eigentümern ab 01.07.2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Dabei besteht in einer Übergangsfrist bis 30.09.2008 noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen. Darauf haben sich die zuständigen Ministerien im Oktober 2006 geeinigt. Der Bundesrat hat am 8.6.2007 der Kabinettsvorlage zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) mit kleinen Veränderungen zugestimmt. Lesen Sie hier, welche Ausweisvariante für Sie in Frage kommt und was die politische Einigung für Wohnungsverwalter und Vermieter bedeutet.
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Um den Energieausweis hatten Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU), Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) und Bauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) lange gerungen. Hauptsächlich ging es um die Zulassung der beiden denkbaren Varianten eines bedarfs- oder verbrauchsbasierten Energieausweises. Umweltminister Gabriel hatte den Verbrauchsausweis bis zuletzt skeptisch betrachtet. Immobilienverbände lehnten dagegen den Bedarfsausweis als zu teuer ab. Mit dem Bundesratsbeschluss ist jetzt klar, dass sowohl der Bedarfs-, als auch der Verbrauchsausweis zugelassen werden.
Energieausweise geben Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr, ähnlich wie wir das schon von Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten oder dem Durchschnittsverbrauch von Fahrzeugen kennen. Damit sollen Kaufinteressenten und künftige Mieter eine objektive Information darüber bekommen, ob das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat. Die politische Erwartung besteht darin, Gebäude mit schlechten Energiekennwerten kenntlich zu machen, um so den Gebäudeeigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen zu motivieren.
Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat spätestens ab Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen werden keinen Anspruch auf einen Energieausweis haben. Ein Energieausweis ist nur dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft, bzw. neu vermietet wird.

Der Bundesrat hat am 8.6.2007 beschlossen: Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 werden Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend, für alle anderen Wohngebäude ab dem 01.01.2009. Für Nichtwohngebäude beginnt die Verpflichtung ab dem 01.07.2009. Wenn es doch kürzer oder länger dauern sollte, werden wir Sie darüber informieren. Am Besten abonnieren Sie sich dazu den Minol-Newsletter.
Der Gesetzgeber lässt zwei Varianten zu: den verbrauchs- und den bedarfsbasierten Energieausweis. Ein verbrauchsbasierter Energieausweis kann besonders günstig erstellt werden, weil er aus den bekannten Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre berechnet wird. Beim bedarfsbasierten Energieausweis ist oft eine aufwändigere und deshalb teurere Begutachtung des Gebäudes vor Ort erforderlich. Der Kabinettsbeschluss gibt dem Gebäudeeigentümer folgende Möglichkeiten:
Minol bietet Ihnen die Erstellung von verbrauchsbasierten Energieausweisen für Wohngebäude bereits jetzt an. Vor allem Eigentümer von Gebäuden mit Baujahr vor 1977 und weniger als fünf Wohnungen sollten die Übergangsfrist nutzen und sich schnellstens einen verbrauchsbasierten Energieausweis sichern. Ab Oktober 2008 kommt für diese Gebäude dann nur noch der aufwändigere Bedarfsausweis in Frage.
Energieausweise dienen lediglich der Information. Das wurde bereits im Sommer 2005 im Energieeinsparungsgesetz ausdrücklich verankert. Kein Gebäudeeigentümer kann bei unzureichenden Kennwerten zur Gebäudemodernisierung gezwungen werden.
Minol hält Sie auf dem Laufenden. Auf dieser Seite können Sie sich jederzeit über den aktuellen Stand informieren. Abonnieren Sie am Besten auch unseren Newsletter und Sie sind tagesaktuell informiert.
Hier muss zwischen den beiden Varianten unterschieden werden:

Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Wer dazwischen energetische Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, wird allerdings vor Ablauf von 10 Jahren einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die Vorteile gegenüber Käufern und Mietern auch nachweisen zu können.
Der politische Streit um den richtigen Energieausweis endete in einem Kompromiss. Weder die Wohnungswirtschaft, noch Mieter- und Verbraucherverbände konnten sich gänzlich durchsetzen. Das preiswerte Verbrauchsausweise nun generell bei Gebäuden ab fünf Wohnungen zugelassen werden, freut die Wohnungswirtschaft mit ihren überwiegend größeren Gebäuden. Der "kleine" Eigentümer mit nicht modernisiertem Haus wird zum Bedarfsausweis verpflichtet. Das scheint auf den ersten Blick nur eine kleine Hürde zu sein. Tatsächlich sind zwei Drittel des deutschen Gebäudebestandes aber vor 1978 erbaut worden. Wer also ein nicht modernisiertes, älteres Haus mit weniger als fünf Wohnungen besitzt, sollte sich vor Ablauf der Übergangsfrist den bis dahin generell zulässigen verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen lassen.